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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Geschäftskunden · Stand 19. Oktober 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die B2B-Leistungen von m2k cloud solutions, Inhaber Manuel Köhler. Teil A enthält die allgemeinen Bedingungen. Die Teile B und C enthalten ergänzende produktspezifische Bedingungen für den M2K Website Service beziehungsweise m2k optimize.

Teil A – Allgemeine Bedingungen

1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen m2k cloud solutions, Inhaber Manuel Köhler, Melle, nachfolgend „M2K“ genannt, und dem Kunden über die in diesen AGB geregelten Geschäftskundenleistungen.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

1.3 Teil A gilt für alle von diesen AGB erfassten Leistungen. Für den M2K Website Service gilt ergänzend Teil B, für m2k optimize ergänzend Teil C. Bei Widersprüchen gehen die jeweiligen produktspezifischen Regelungen vor.

1.4 RefTap und sonstige ausdrücklich mit eigenen Nutzungs- oder Vertragsbedingungen angebotene Produkte sind nicht Gegenstand dieser AGB.

1.5 Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn M2K ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

2.1 Ein von M2K übermitteltes Angebot ist freibleibend, sofern es nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn beziehungsweise Freischaltung der vereinbarten Leistung auf Wunsch des Kunden zustande.

2.2 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich in folgender Reihenfolge aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, einer vereinbarten Leistungs- oder Produktbeschreibung, dem einschlägigen produktspezifischen Teil dieser AGB und Teil A dieser AGB. Für datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung geht eine abgeschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung für Datenschutzfragen vor.

2.3 Produktdarstellungen, Demo-Entwürfe, Beispielrechnungen, Demo-Daten, Roadmaps und Angaben zu geplanten Funktionen dienen der Veranschaulichung. Zukünftige oder als geplant bezeichnete Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.

3 Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Berechtigungen, Freigaben und technischen Voraussetzungen bereit.

3.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Daten und Zugriffsrechte richtig beziehungsweise rechtmäßig nutzbar sind und keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorschriften verletzen.

3.3 Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Erheblicher zusätzlicher Aufwand darf M2K nach vorherigem Hinweis gesondert anbieten oder berechnen.

3.4 Der Kunde informiert M2K unverzüglich über Umstände, die die sichere oder ordnungsgemäße Leistungserbringung wesentlich beeinträchtigen können, insbesondere über bekannte Sicherheitsvorfälle oder entfallene Zugriffsrechte.

4 Vergütung und Zahlung

4.1 Es gelten die im Angebot genannten Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Einmalige Einrichtungsleistungen und laufende Vergütungen werden zum im Angebot vereinbarten Zeitpunkt fällig.

4.2 Bei jährlicher Zahlweise wird die Vergütung für zwölf Monate im Voraus berechnet. Bei monatlicher Zahlweise wird sie monatlich im Voraus berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Eine monatliche Zahlweise ändert eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit nicht.

4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

4.4 Befindet sich der Kunde trotz Mahnung in Zahlungsverzug, darf M2K die betroffene Leistung nach vorheriger Ankündigung vorübergehend sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist. Die Zahlungspflicht und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4.5 Einmalige Einrichtungspauschalen werden nach Beginn der Einrichtung grundsätzlich nicht erstattet, soweit die vorzeitige Beendigung vom Kunden zu vertreten ist und keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

5 Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1 Mindestvertragslaufzeit und Abrechnungszeitraum ergeben sich vorrangig aus dem Angebot. Soweit dort keine abweichende Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate ab dem vereinbarten Abrechnungsbeginn.

5.2 Bei einer festen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann für M2K insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Mahnung nachhaltig nicht zahlt, die Leistung rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt oder erforderliche sicherheitsrelevante Mitwirkung dauerhaft verweigert.

5.4 Im Voraus gezahlte laufende Vergütung wird bei einer vom Kunden zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung grundsätzlich nicht erstattet. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

5.5 Für m2k optimize bleiben zwingende gesetzliche Rechte zum Wechsel eines Datenverarbeitungsdienstes oder zur Vertragsbeendigung unberührt.

6 Betrieb, Wartung, Support und Drittanbieter

6.1 M2K erbringt die Leistungen mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt. Eine jederzeit unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich ein gesondertes Service Level vereinbart wurde.

6.2 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerbehebung, Updates, Kapazitätsmaßnahmen, Internet- oder Netzstörungen sowie Störungen von Drittanbietern entstehen. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt und nach Möglichkeit vorab angekündigt. Dringende Sicherheits- oder Störungsmaßnahmen können jederzeit durchgeführt werden.

6.3 M2K darf geeignete Unterauftragnehmer, Hostinganbieter und technische Drittanbieter einsetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere an Auftragsverarbeitung und Unterauftragsverarbeitung, bleiben unberührt.

6.4 Werden für die Leistung erforderliche Dienste Dritter dauerhaft eingestellt oder wesentlich verändert, darf M2K die Leistung technisch anpassen. Ist eine gleichwertige oder wirtschaftlich angemessene Ersatzlösung nicht möglich, werden die Parteien den Leistungsumfang angemessen anpassen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6.5 Technische Störungen und Mängel sind M2K unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden. M2K erhält Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

6.6 Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung durch Inhalte oder Änderungen des Kunden, fehlende Zugänge, nicht unterstützte Fremdsysteme, Störungen Dritter oder sonstige nicht von M2K zu vertretende Umstände verursacht wird.

7 Datenschutz

7.1 Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten in eigener Verantwortung, soweit sie über Zwecke und Mittel der Verarbeitung selbst entscheidet.

7.2 Verarbeitet M2K personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Diese geht für Datenschutzfragen diesen AGB vor.

7.3 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung, die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationen und Einwilligungen verantwortlich, soweit diese Verantwortung bei ihm liegt.

7.4 M2K trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten. Eine absolute Sicherheit gegen sämtliche denkbaren Angriffe oder Störungen kann nicht zugesagt werden.

8 Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und wirtschaftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.

8.2 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits bekannt, allgemein zugänglich, rechtmäßig von Dritten erlangt oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

9 Haftung

9.1 M2K haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von M2K.

9.4 Für Inhalte, Daten, Pflichtangaben, Rechte an Materialien und geschäftliche Entscheidungen des Kunden haftet M2K nur, soweit M2K eine entsprechende Prüfung ausdrücklich als eigene Leistung übernommen hat.

9.5 Die gesetzlichen Regelungen zur Darlegungs- und Beweislast bleiben unberührt.

10 Sperrung aus Sicherheitsgründen

10.1 M2K darf einen Zugang oder eine Leistung vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, eine erhebliche Sicherheitsgefährdung oder einen unberechtigten Zugriff bestehen und die Sperrung zum Schutz des Kunden, anderer Kunden oder der Plattform erforderlich ist.

10.2 M2K informiert den Kunden hierüber und hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist, soweit eine Information nicht aus Sicherheits- oder Rechtsgründen vorübergehend unterbleiben muss.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von M2K. M2K bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben unberührt.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Teil B – Besondere Bedingungen für den M2K Website Service

12 Leistungsumfang des Website Service

12.1 M2K erstellt und betreibt für den Kunden einen responsiven OnePager innerhalb der im Angebot beschriebenen Struktur. Die Leistung umfasst insbesondere Einrichtung, Hosting, SSL-Verschlüsselung, technische Wartung, Sicherheitsupdates, interne Datensicherungen und Basis-Suchmaschinenoptimierung.

12.2 Soweit vereinbart, ist eine .de-Domain enthalten. Die Domain wird auf den Namen und die Kontaktdaten des Kunden registriert. Der Kunde bleibt Domaininhaber. Bereits vorhandene Domains werden nach technischer Möglichkeit verbunden oder übertragen.

12.3 Vor der Erstveröffentlichung ist eine gebündelte Korrekturrunde innerhalb der vereinbarten Struktur enthalten. Änderungswünsche sind gesammelt und eindeutig zu übermitteln. Neue Seiten, neue Funktionen, ein grundlegender Designwechsel oder eine inhaltliche Neukonzeption sind nicht umfasst, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart sind.

12.4 Während jedes Vertragsjahres sind kleinere Änderungen an Kontaktdaten, Anschrift und Öffnungszeiten bis zu einem Gesamtaufwand von 30 Minuten enthalten. Nicht genutztes Zeitbudget wird nicht übertragen. Weitergehende Arbeiten bedürfen eines gesonderten Angebots.

12.5 M2K darf zur technischen Pflege Komponenten aktualisieren und das Erscheinungsbild behutsam an technische Anforderungen anpassen, sofern Charakter, Inhalte und wesentliche Funktionen der Website erhalten bleiben.

13 Zusätzliche Leistungen im Paket Website Plus

13.1 Soweit das Paket M2K Website Plus vereinbart ist, richtet M2K das Google-Unternehmensprofil technisch ein oder übernimmt dessen technische Betreuung. Enthalten sind Grundkonfiguration, Stammdaten, Kategorien, Verknüpfung mit der Website und die Einrichtung eines Bewertungslinks.

13.2 Ebenfalls enthalten sind die technische Einrichtung von Google Analytics 4 in einem dem Kunden zugeordneten Konto und die technische Einbindung eines Consent-Managements. Analytics wird nur entsprechend der dort abgegebenen Einwilligung aktiviert.

13.3 Nicht geschuldet sind Google-Beiträge, Antworten auf Rezensionen, laufende redaktionelle Pflege, Ranking- oder Umsatzsteigerungen, Analytics-Auswertungen, Berichte, Kampagnen, Anzeigen oder fortlaufende Suchmaschinenoptimierung.

13.4 Google-Dienste werden von Dritten betrieben. Der Kunde benötigt die erforderlichen Konten, akzeptiert die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters und erteilt M2K die für die Einrichtung erforderlichen Berechtigungen. M2K hat keinen Einfluss auf Verifizierung, Freischaltung, Sperrung, Funktionsänderungen oder Verfügbarkeit dieser Dienste.

14 Nicht enthaltene Leistungen und inhaltliche Verantwortung

14.1 Nicht Bestandteil des Website Service sind insbesondere laufende redaktionelle Betreuung, regelmäßige neue Texte oder Bilder, Fotografie, Logoerstellung, zusätzliche Unterseiten, Mehrsprachigkeit, Blogs, Shops, Buchungs- oder Bezahlsysteme, individuelle Schnittstellen, E-Mail-Postfächer, bezahlte Werbung und Leistungen außerhalb der vereinbarten Website, sofern sie nicht ausdrücklich angeboten wurden.

14.2 Eine rechtliche, steuerliche oder wettbewerbsrechtliche Beratung findet nicht statt. M2K prüft insbesondere nicht die Rechtmäßigkeit von Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungstexten, Werbeaussagen, Bildmaterial oder branchenspezifischen Pflichtangaben.

14.3 Eine Prüfung oder Zertifizierung nach besonderen Barrierefreiheitsanforderungen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich angeboten wurde. Die responsive Gestaltung allein stellt keine Zusage der vollständigen rechtlichen Barrierefreiheit dar.

14.4 Der Kunde prüft vor Veröffentlichung insbesondere Firmenbezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten, Leistungen, Öffnungszeiten und Preise. Er bleibt Anbieter und inhaltlich Verantwortlicher der Website und stellt die erforderlichen Angaben für Impressum und Datenschutzerklärung bereit oder lässt diese fachkundig erstellen und freigeben.

14.5 Der Kunde sichert zu, dass bereitgestellte oder von ihm freigegebene Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorschriften verletzen. Dies gilt auch für Inhalte, die M2K aus öffentlich zugänglichen Quellen in einen Demo-Entwurf übernommen hat.

15 Freigabe und Veröffentlichung

15.1 M2K stellt dem Kunden eine Vorschau zur Prüfung bereit. Der Kunde teilt innerhalb von sieben Werktagen entweder die Freigabe oder konkrete, gebündelte Abweichungen von der vereinbarten Leistung mit.

15.2 Erfolgt keine Rückmeldung, erinnert M2K den Kunden in Textform. Reagiert der Kunde auch innerhalb weiterer sieben Werktage nicht, darf M2K den Projektfortgang aussetzen. Eine Veröffentlichung ohne Freigabe erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

15.3 Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche Richtigkeit. Verdeckte technische Mängel bleiben unberührt.

16 Domains und Nutzungsrechte beim Website Service

16.1 Die Domain bleibt dem Kunden zugeordnet. Auf Anforderung stellt M2K nach Begleichung offener Forderungen die für einen Providerwechsel erforderlichen Informationen bereit. Gebühren oder Leistungen des neuen Providers trägt der Kunde.

16.2 Der Kunde räumt M2K für die Vertragsdurchführung die erforderlichen, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkten Nutzungsrechte an seinen Inhalten, Kennzeichen und Materialien ein.

16.3 An den von M2K erstellten Gestaltungselementen, Templates, Komponenten und Programmbestandteilen erhält der Kunde für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des vereinbarten Website Service. Eine Herausgabe oder Weiterverwendung außerhalb des Dienstes ist nicht umfasst.

16.4 Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Kunden. M2K verwendet Name und Logo des Kunden nicht als Referenz, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.

17 Folgen der Beendigung des Website Service

17.1 Nach Vertragsende endet die Bereitstellung der Website. M2K darf die Website und projektbezogene Sicherungen nach Ablauf von 30 Tagen löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

17.2 Ein Anspruch auf Übertragung von Templates, Quellcode, Entwicklungswerkzeugen, Lizenzen Dritter oder der technischen Betriebsumgebung besteht nicht. Ein statischer Export oder eine Migrationsunterstützung kann gesondert vereinbart werden.

17.3 Vom Kunden bereitgestellte Originaldateien werden auf Anforderung in einem bei M2K vorhandenen üblichen Format herausgegeben. M2K ist nicht verpflichtet, diese über die Vertragslaufzeit hinaus zu archivieren.

18 Besondere Betriebsbedingungen des Website Service

18.1 Interne Datensicherungen dienen der Wiederherstellung des Betriebs nach technischen Störungen. Sie ersetzen kein vom Kunden gewünschtes Archiv und begründen keinen Anspruch auf Wiederherstellung beliebiger früherer Inhaltsstände.

18.2 Kontaktformulare und E-Mail-Weiterleitungen können durch Spamfilter, Empfängersysteme oder Netzstörungen beeinträchtigt werden. Eine Garantie für den Zugang jeder Nachricht wird nicht übernommen.

18.3 Die technische Einrichtung eines Consent-Managements oder von Analytics ersetzt keine rechtliche Prüfung durch M2K.

Teil C – Besondere Bedingungen für m2k optimize

19 Vertragsgegenstand und Bereitstellung als SaaS

19.1 M2K stellt dem Kunden m2k optimize als zentral betriebene Software-as-a-Service-Lösung über das Internet bereit. Eine lokale Installation der Anwendung beim Kunden ist nicht geschuldet.

19.2 m2k optimize unterstützt den Kunden bei der Analyse und Optimierung seiner Microsoft-Azure-Umgebung. Je nach vereinbartem und technisch verfügbarem Funktionsumfang können insbesondere Azure-Ressourcen, Kosten, Nutzung, Reservations, Optimierungspotenziale, ungenutzte Ressourcen, Kostenentwicklungen und vorbereitete Optimierungsmaßnahmen verarbeitet und dargestellt werden.

19.3 Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Leistungsumfang. M2K darf Funktionen im Rahmen der laufenden Produktentwicklung ergänzen, technisch ändern oder ersetzen, soweit der vereinbarte Hauptzweck des Dienstes dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

19.4 Erfordert eine Änderung aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen von Microsoft beziehungsweise sonstigen Drittanbietern eine kurzfristige Anpassung, darf M2K diese durchführen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines sicheren oder rechtmäßigen Betriebs erforderlich ist.

19.5 Führt eine von M2K veranlasste Änderung zu einer wesentlichen und für den Kunden nachteiligen Einschränkung einer ausdrücklich vereinbarten Kernfunktion, werden die Parteien eine angemessene Lösung suchen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

20 Microsoft Azure, Entra ID und Dienste Dritter

20.1 Die Nutzung von m2k optimize setzt eine geeignete Microsoft-Azure- und Microsoft-Entra-Umgebung des Kunden sowie die erforderlichen Konten, Berechtigungen, Subscriptions und technischen Voraussetzungen voraus. Verträge des Kunden mit Microsoft oder anderen Drittanbietern bestehen unabhängig vom Vertrag mit M2K.

20.2 Der Kunde richtet die für m2k optimize erforderlichen Leserechte ein und hält sie während der Vertragslaufzeit aufrecht. Die laufende Datenerfassung durch M2K ist grundsätzlich auf die für die vereinbarten Analysefunktionen benötigten Leserechte beschränkt, soweit nicht ausdrücklich eine andere Leistung vereinbart wurde.

20.3 Microsoft und andere Drittanbieter können Preise, APIs, Metriken, Datenformate, Reservation-Regeln, Verfügbarkeiten, Nutzungsbedingungen oder technische Funktionen ändern. M2K hat hierauf keinen unmittelbaren Einfluss und darf m2k optimize an solche Änderungen anpassen.

20.4 Vorübergehende Einschränkungen, Verzögerungen oder Datenabweichungen, die ausschließlich auf Störungen, Verzögerungen oder Änderungen bei Microsoft oder sonstigen Drittanbietern beruhen und nicht von M2K zu vertreten sind, stellen keinen Mangel von m2k optimize dar.

20.5 Microsoft-Azure-Abrechnungsdaten und die von Microsoft bei einem Kauf, einer Rückgabe oder einem Austausch tatsächlich angezeigten Preise und Bedingungen sind gegenüber einer vorherigen Schätzung von m2k optimize maßgeblich.

21 Analysen, Empfehlungen und Einsparpotenziale

21.1 m2k optimize erstellt auf Grundlage der verfügbaren Kunden-, Nutzungs-, Kosten-, Preis- und Ressourcendaten automatisierte Analysen und Optimierungsempfehlungen. Die Berechnungen beruhen auf den zum Analysezeitpunkt verfügbaren Daten und den in der Anwendung hinterlegten fachlichen Regeln.

21.2 Angezeigte Einsparpotenziale, Kostenprognosen, Amortisationsrechnungen und Vergleichswerte sind nachvollziehbare Berechnungen, jedoch keine Garantie einer bestimmten zukünftigen Einsparung. Die tatsächlich entstehenden Azure-Kosten hängen insbesondere von der zukünftigen Nutzung, Microsoft-Preisen, Währungen, Steuern, Rabatten, Änderungen der Umgebung und den vom Kunden ausgeführten Maßnahmen ab.

21.3 Soweit m2k optimize kundenspezifische Preise oder Rabatte aus Ist-Kosten ableitet oder schätzt, handelt es sich um eine auf den verfügbaren Daten beruhende Preisermittlung. Die tatsächliche Abrechnung durch Microsoft bleibt maßgeblich.

21.4 M2K schuldet keine vollständige Erkennung jedes theoretisch möglichen Einsparpotenzials. Eine Empfehlung kann insbesondere fehlen oder sich ändern, wenn Daten verspätet, unvollständig, nicht eindeutig zuordenbar oder bei Drittanbietern vorübergehend nicht verfügbar sind.

21.5 Die Nutzung von m2k optimize ersetzt keine rechtliche, steuerliche, buchhalterische oder sonstige fachfremde Beratung. Der Kunde bleibt für seine geschäftlichen und technischen Entscheidungen verantwortlich.

22 Optimization Plan und Ausführung von Azure-Maßnahmen

22.1 Der Kunde kann unterstützte Empfehlungen in einen Optimization Plan übernehmen und hieraus vorbereitete Ausführungsmaßnahmen erzeugen. Die Übernahme in den Optimization Plan stellt noch keine Änderung der Azure-Umgebung dar.

22.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nimmt M2K keine schreibenden Änderungen an Kundenressourcen in Azure vor. Unterstützte Änderungen werden durch ein von m2k optimize erzeugtes PowerShell-/Cloud-Shell-Skript vorbereitet und unter der Azure-Identität des Kunden ausgeführt.

22.3 Vor kostenpflichtigen, vertraglich bindenden oder destruktiven Aktionen zeigt das Skript die hierfür vorgesehenen Informationen und Bestätigungen an. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Ausführung und stellt sicher, dass die ausführende Person hierzu berechtigt ist.

22.4 Vor der Ausführung destruktiver Maßnahmen, insbesondere dem Löschen von Ressourcen, hat der Kunde zu prüfen, ob die betroffenen Daten oder Ressourcen noch benötigt werden und erforderliche Sicherungen vorhanden sind. Von m2k optimize vorgesehene technische Sicherheitsprüfungen ersetzen diese fachliche Prüfung nicht.

22.5 Bei Reservation-Käufen, -Rückgaben oder -Austauschen gelten die von Microsoft im Zeitpunkt der Ausführung ermittelten Preise, Erstattungen, Limits und Zulässigkeitsregeln. M2K kann nicht gewährleisten, dass eine zuvor vorgeschlagene Maßnahme von Azure später noch akzeptiert wird.

22.6 M2K haftet für eigene Programmier- oder Leistungsfehler nach Maßgabe von Teil A Abschnitt 9. Die Verantwortung des Kunden für die Auswahl und Freigabe einer technisch korrekt dargestellten Maßnahme sowie für seine zukünftige Azure-Nutzung bleibt hiervon unberührt.

22.7 Für vom Kunden eigenständig vorgenommene Änderungen außerhalb der von m2k optimize vorbereiteten Maßnahmen sowie für eigenmächtige Änderungen an erzeugten Ausführungsskripten haftet M2K nur, soweit M2K den hierdurch verursachten Schaden zu vertreten hat.

23 Benutzerkonten, Berechtigungen und Informationssicherheit

23.1 Der Kunde verwaltet seine berechtigten Benutzer und Rollen, soweit vorgesehen, über Microsoft Entra ID. Er stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten und dass ausgeschiedenen oder nicht mehr berechtigten Personen die Rechte zeitnah entzogen werden.

23.2 Der Kunde darf m2k optimize nur für eigene oder ihm rechtmäßig zur Verwaltung überlassene Azure-Umgebungen nutzen. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte zur Analyse der eingebundenen Subscriptions und Daten zu verfügen.

23.3 Der Kunde darf Sicherheitsmechanismen nicht umgehen, den Dienst nicht missbräuchlich beeinträchtigen und keine unberechtigten Zugriffs-, Last- oder Sicherheitstests durchführen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere gesetzlich zulässige Handlungen zur Interoperabilität, bleiben unberührt.

23.4 M2K wird kundenspezifische Azure-Kosten-, Infrastruktur- und Optimierungsdaten nicht zu Werbezwecken veröffentlichen oder als Kundenreferenz verwenden, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.

24 Nutzungsrechte an m2k optimize

24.1 M2K räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, m2k optimize im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

24.2 Eine Weitervermietung, Unterlizenzierung, öffentliche Bereitstellung oder Nutzung als eigener Dienst für Dritte ist nur mit ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Die Nutzung durch Mitarbeiter und beauftragte Personen des Kunden im Rahmen seiner Organisation bleibt hiervon unberührt.

24.3 Rechte an m2k optimize, dessen Software, Gestaltung, Modellen, Dokumentation und sonstigen von M2K geschaffenen Bestandteilen verbleiben bei M2K beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Rechte an vom Kunden eingebrachten Daten verbleiben beim Kunden.

25 Betrieb, Support, Datenerfassung, Datenhaltung und Vergütung bei m2k optimize

25.1 Für m2k optimize wird kein bestimmtes Service Level und insbesondere keine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit geschuldet, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein gesondertes Service Level vereinbart wurde. Teil A Abschnitt 6 bleibt ergänzend anwendbar.

25.2 Technischer Produktsupport für m2k optimize wird per E-Mail unter support@m2ksolutions.de von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr deutscher Zeit erbracht, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Niedersachsen. Anfragen können auch außerhalb dieser Zeiten eingehen und werden während der Supportzeiten bearbeitet. Bestimmte Reaktions-, Lösungs- oder Wiederherstellungszeiten werden ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet.

25.3 Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen geschäftlichen Nutzungszeiten durchgeführt und nach Möglichkeit vorab angekündigt. Dringende Wartungs-, Sicherheits- und Fehlerbehebungsmaßnahmen können jederzeit vorgenommen werden.

25.4 m2k optimize ist kein Echtzeitsystem. Azure-Daten werden regelmäßig erfasst und analysiert. Die tatsächliche Aktualität hängt zusätzlich von der zeitlichen Bereitstellung und Vollständigkeit der Daten durch Microsoft Azure und sonstige erforderliche Drittanbieter ab. Eine bestimmte Mindest-Aktualisierungsfrequenz wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.

25.5 Das standardmäßige Self-Service-Onboarding über die von m2k optimize bereitgestellten Funktionen und Skripte ist Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Individuelle Unterstützung bei Einrichtung, Onboarding, FinOps-Fragen, Architektur oder sonstiger Beratung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde, und wird nach tatsächlichem Aufwand zu dem vor Beauftragung vereinbarten oder mitgeteilten Stundensatz abgerechnet.

25.6 Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, bestehen für m2k optimize keine mengenmäßigen Lizenzbeschränkungen hinsichtlich der Anzahl berechtigter Benutzer, angebundener Azure-Subscriptions oder analysierter Azure-Ressourcen. Unberührt bleiben technische Schutzmaßnahmen gegen missbräuchliche, sicherheitsgefährdende oder offensichtlich zweckwidrige automatisierte Lasten; eine vertragsgemäße gewöhnliche Nutzung darf dadurch nicht unangemessen eingeschränkt werden.

25.7 Fest vereinbarte wiederkehrende Entgelte für m2k optimize erhöhen sich erstmals nach Ablauf von zwölf Vertragsmonaten und danach jeweils nach weiteren zwölf Vertragsmonaten um 3 Prozent gegenüber dem unmittelbar zuvor geltenden Entgelt, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

25.8 Soweit eine Vergütung ganz oder teilweise variabel oder prozentual anhand einer im Angebot bestimmten wirtschaftlichen Bezugsgröße berechnet wird, ergeben sich Prozentsatz, Berechnungsgrundlage, Abrechnungszeitraum und Nachweis aus dem Angebot. Eine Änderung dieser Parameter bedarf einer Vereinbarung der Parteien, soweit nicht bereits im Angebot eine transparente Anpassungsregel vereinbart wurde.

25.9 Preview-, Beta- oder ausdrücklich als vorläufig gekennzeichnete Funktionen können von M2K geändert, ersetzt oder eingestellt werden. Sie werden nur dann zu einer dauerhaft geschuldeten Kernfunktion, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

25.10 Sämtliche durch Azure-Nutzung, Reservation-Käufe, sonstige Azure-Verträge oder vom Kunden ausgeführte Maßnahmen entstehenden Entgelte und Verpflichtungen gegenüber Microsoft oder anderen Drittanbietern trägt der Kunde. M2K stellt diese Drittentgelte nicht im Namen des Drittanbieters in Rechnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

25.11 Von Microsoft Azure erhobene Ressourcen-, Kosten-, Nutzungs-, Reservation-, Metrik- und daraus abgeleitete Analysedaten werden im Standard-Leistungsumfang grundsätzlich für sechs Monate vorgehalten. Eine längere Aufbewahrung kann Bestandteil eines gesonderten Tarifs oder Angebots sein. Kürzere gesetzlich erforderliche Löschfristen bleiben unberührt.

25.12 Die Ausführungs- und Bestätigungshistorie zu über m2k optimize vorbereiteten Maßnahmen wird während der Vertragslaufzeit vorgehalten und nach Vertragsende nach Maßgabe von Abschnitt 26 noch für 30 Kalendertage bereitgehalten.

25.13 M2K trifft angemessene Maßnahmen zur Sicherung und Wiederherstellung des SaaS-Betriebs. Aus Microsoft Azure stammende Daten können im Störungsfall erneut erhoben werden, soweit Microsoft diese Daten weiterhin bereitstellt. Nicht oder nicht zuverlässig aus Azure rekonstruierbare betriebliche Daten, insbesondere Ausführungs- und Bestätigungshistorien sowie erforderliche Kundenkonfigurationen, werden im Rahmen des Betriebskonzepts angemessen gesichert. Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Dienstes und stellen kein kundenindividuelles Archiv dar. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines beliebigen historischen Datenstandes oder auf bestimmte RPO-/RTO-Werte besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht.

26 Vertragsende, Datenexport und Anbieterwechsel bei m2k optimize

26.1 Nach Vertragsende endet der reguläre Zugang zu m2k optimize, vorbehaltlich gesetzlicher oder nachfolgend geregelter Abruf- und Wechselrechte. M2K hält die noch vorhandenen m2k-optimize-Kundendaten grundsätzlich für 30 Kalendertage vor. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Dienst bei erneuter vertraglicher Aktivierung mit dem noch vorhandenen Datenbestand reaktiviert werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig zu sichern oder einen gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Export anzufordern.

26.2 Soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) auf m2k optimize anwendbar ist, unterstützt M2K einen Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder zu einer eigenen IKT-Infrastruktur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und der folgenden Regelungen.

26.3 Der Kunde kann einen Wechsel in Textform ankündigen. Die Ankündigungsfrist zur Einleitung des Wechsels beträgt einen Monat. Der verbindliche Übergangszeitraum beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage nach Ablauf der Ankündigungsfrist. Ist dieser Zeitraum technisch nicht durchführbar, gelten die gesetzlichen Möglichkeiten für einen begründeten alternativen Übergangszeitraum.

26.4 Als exportierbare kundenbezogene Daten und digitale Vermögenswerte gelten, soweit sie im Dienst gespeichert und dem Kunden zugeordnet sind, insbesondere:

  • Kunden- und Kontoeinstellungen sowie vom Kunden gepflegte Konfigurationen;
  • Metadaten zu eingebundenen Azure-Verbindungen und Subscriptions;
  • gespeicherte Azure-Ressourcen-, Kosten-, Nutzungs-, Reservation- und Metrikdaten;
  • Analyseergebnisse, Empfehlungen, Optimization-Plan-Einträge und zugehörige kundenbezogene Kommentare;
  • Ausführungs- und Bestätigungshistorien zu über m2k optimize vorbereiteten Maßnahmen;
  • Benachrichtigungseinstellungen und sonstige vom Kunden erzeugte oder unmittelbar kundenbezogene Daten, soweit sie exportierbar vorliegen.

26.5 Nicht zu den exportierbaren Daten gehören insbesondere die Software und der Quellcode von m2k optimize, interne Algorithmen und Bewertungsmodelle, interne Plattformkonfigurationen, Zugangsdaten und Geheimnisse, interne Sicherheits- und Missbrauchsprotokolle sowie rein interne oder anonymisierte beziehungsweise aggregierte Betriebsdaten, soweit deren Ausnahme den gesetzlich geschuldeten Wechsel nicht behindert oder verzögert.

26.6 M2K stellt exportierbare Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format, insbesondere CSV und/oder JSON, bereit, soweit für die jeweilige Datenkategorie technisch geeignet. Ein Anspruch auf Übertragung der Software, Datenbankstruktur, internen Modelle oder der technischen Betriebsumgebung besteht nicht.

26.7 Nach Abschluss des Übergangszeitraums hält M2K die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Danach werden die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gelöscht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

26.8 M2K erhebt für den gesetzlich geschuldeten Anbieterwechsel kein gesondertes Wechselentgelt. Standardvergütungen und zulässige Verpflichtungen aus der vereinbarten Vertragslaufzeit bleiben nur insoweit bestehen, wie zwingendes Recht dem nicht entgegensteht.

26.9 Soweit kein gesetzlicher Wechsel- oder Abrufprozess eingeleitet wurde, löscht M2K die in m2k optimize gespeicherten kundenbezogenen operativen Daten nach Ablauf von 30 Kalendertagen nach Vertragsende, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen. Gesetzlich aufzubewahrende Vertrags-, Rechnungs- und Buchhaltungsunterlagen außerhalb von m2k optimize bleiben hiervon unberührt und werden ausschließlich für die jeweils gesetzlich erforderliche Dauer aufbewahrt.

26.10 Die nach dem Data Act bereitzustellenden Informationen zu Wechselverfahren, Übertragungsmethoden und -formaten sowie zu den für m2k optimize maßgeblichen Angaben über die Datenverarbeitungsinfrastruktur und den internationalen Zugriff auf nicht personenbezogene Daten werden unter www.m2ksolutions.de/agb oder einer dort verlinkten produktspezifischen Informationsseite bereitgestellt und aktuell gehalten.

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